GUT ZU WISSEN - Logopädie Silke Kittler

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GUT ZU WISSEN

GUT ZU WISSEN
REZEPT / VERORDNUNG
Ihr Hausarzt, Kinderarzt, Phoniater/Pädaudiologe, Neurologe, HNO-Arzt, Kieferorthopäde oder Zahnarzt kann Ihnen auf der Grundlage der Heilmittelrichtlinien eine Verordnung zur Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie ausstellen.
Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie. Im Einzelfall ist auch die Verordnung von erforderlichen Hilfsmitteln, z. B. elektronischen Kommunikationsgeräten, möglich. In diesem Fall zählen zur logopädischen Behandlung auch die individuelle Anpassung des Gerätes sowie das Gebrauchstraining für Patienten und deren Angehörige.
Erst auf der Grundlage einer Verordnung kann ein/e Logopäde/in tätig werden, d.h. eine logopädische Diagnostik und Therapie durchführen. Beachten Sie bitte, dass die Verordnung innerhalb von 28 Tage beim Logopäden eingereicht werden muss.

Ablauf

  1. Der Arzt stellt bei Behandlungsbedarf eine Heilmittelverordnung aus.
  2. Wir führen eine standardisierte logopädische Diagnostik durch und stellen fest, in welchen Bereichen eine logopädische Störung vorliegt.
  3. Die Diagnose besprechen wir mit Ihnen und ggf. mit Angehörigen.
  4. Wir therapieren nun auf der Grundlage eines Therapieplans und dokumentieren den Verlauf.
  5. Am Ende der Verordnung wird auf Aufforderung ein Bericht geschrieben, der über den Behandlungsverlauf und Behandlungsstand informiert.
  6. Der Bericht geht an den verordnenden Arzt.
  7. Der Arzt untersucht auf der Grundlage des Berichtes den Patienten ggf. erneut.
  8. Stellt der Arzt die weitere Behandlungsbedürftigkeit fest, wird eine erneute Verordnung ausgestellt, auf deren Grundlage wir weiter therapieren können.
THERAPIEABLAUF
Eine Therapieeinheit dauert je nach Verordnung 30 min, 45 min oder 60 Minuten. Die Therapiesequenz liegt in der Regel bei 1 bis 3 mal pro Woche. Diese werden in unseren eigenen Praxisräumlichkeiten durchgeführt. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität bieten wir natürlich auch Hausbesuche oder Heimbesuche an. Bitte bedenken Sie, dass diese vom Arzt verordnet werden müssen.

GEBÜHREN
Logopädische Therapie gehört zu der medizinischen Grundversorgung. Kinder sind von sämtlichen Gebühren in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Erwachsene (solange sie nicht befreit sind) zahlen  10€ Verordnungsgebühr plus 10% Eigenanteil pro Verordnung.

Eine Befreiung von der Zuzahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen (Mindereinkommen, chronische Krankheit) möglich. Den Antrag auf Befreiung können Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen, diese beraten Sie auch diesbezüglich.

Eine Absage sollte nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine muss ich Ihnen privat in Rechnung stellen. Bitte sagen Sie Termine nur über Telefon oder persönlich ab, per E-Mail ist es leider nicht möglich.

© 2023 Logopädie Silke Kittler
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